Täglich erhaltene tausende von Benutzern von Internettauschbörsen Abmahnungen.
Aber sind diese immer korrekt?
Anzeige: Nichts unüberlegt unterschreiben, nicht vorschnell handeln!
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Ganz
FALSCH ist, nichts zu tun. In diesem Fall riskieren Sie, daß gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, durch die Ihnen ein deutsches Gericht bei Androhung einer Strafe in empfindlicher Höhe untersagt wird, weiterhin das Werk zum Download anzubieten. Weitere unangenehme Folge sind hohe Gerichts- und Anwaltskosten.
Auch
FALSCH ist es, vorschnell und unüberlegt die von der Abmahnkanzlei beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden, denn meist beinhaltet dies ein Anerkenntnis des von den Abmahnanwälten angebotenen "Vergleichsbetrages", der je nach Fall ca. zwischen 290,00 EUR und 1.200,00 EUR liegt. Dann ist sprichwörtlich "der Sack zu", und der Betrag ist zu zahlen.
RICHTIG ist dagegen, den konkreten Einzelfall einer kompetenten Prüfung zu unterziehen, denn Abmahnung ist nicht gleich Abmahnung und es gibt der Punkte viel, hinsichtlich derer eine erhaltene Abmahnung auf "Herz und Nieren" geprüft werden kann.
Auch die geforderte Unterlassungserklärung ist genau zu betrachten, denn man sollte sich bewußt sein , wozu man sich rechtsverbindlich verpflichtet und z.B. wissen, daß man sich nach den von dem Abmahnanwälten vorformulierten Erklärungen zu etwas verpflichtet, woran man über einen Zeitraum von 30 Jahren gebunden ist.
Der Erstkontakt zur Kanzlei ist kostenlos
Rechtsanwälte Maurer, Wünsch & Goldberg Bernburger Straße 7 06108 Halle / Saale