Sie sind nicht angemeldet.







1

Sonntag, 4. Oktober 2009, 15:21

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.


Mit Inkrafttreten der Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld vom 29. Mai 2009 (PDFPDF, 11 KB) wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert.

Die Rechtsverordnung stellt sicher, dass Betriebe, die mit der Kurzarbeit zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2009 beginnen, generell die Regelung einer maximalen 24-monatigen Kug-Regelbezugsfrist nutzen können. Dies schließt auch die Fälle ein, in denen bereits vor dem 1. Januar 2009 Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Zu beachten ist dabei jedoch, dass wegen des "durchgängigen einen Leistungsfalles" die bisherige Bezugsdauer auf die maximale Bezugsfrist von 24 Monaten angerechnet wird.

Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz, die einer Weiterbeschäftigung von Leiharbeitnehmern entgegenstehen, kann unter bestimmten Umständen Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Nähere Erläuterungen enthält die E-Mail-Info Kurzarbeitergeld vom 5. November 2008

Neuer Kalkulator für Kurzarbeitergeld

Mit dem von Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelten Kurzarbeitergeld-Rechner können Arbeitnehmer auf einfache und schnelle Weise das zu erwartende Arbeitsentgelt (Nettolohn) bei Kurzarbeit individuell ermitteln.

Kurzarbeitergeld ganz konkret
Rechenbeispiele für Unternehmen aus der Praxis (PDFPDF, 1265 KB)
 

Kurzarbeit nutzen für Gesundheitsprävention und betrieblichen Gesundheitsschutz

Die durch Kurzarbeit frei werdenden Zeitkapazitäten der Arbeitnehmer können auch für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsprävention oder des betrieblichen Gesundheitsschutzes aktiv genutzt werden, um hierdurch die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt "Kurzarbeit nutzen für Gesundheitsprävention und betrieblichen Gesundheitsschutz" (PDFPDF, 41 KB) .


Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27794/ze…beitergeld.html

 

Mittelstands Anzeiger






Gamesload

Ähnliche Themen

Verwendete Tags

Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld

WebPack 3.0 von Host Europe