
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird. Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
Mit Inkrafttreten der
Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über die Bezugsfrist für das
Kurzarbeitergeld vom 29. Mai 2009 (
PDF,
11 KB) wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die
Bezugsfrist für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld in der Zeit vom 1.
Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 auf 24 Monate verlängert.
Die Rechtsverordnung stellt sicher, dass Betriebe, die mit der Kurzarbeit zu
irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Jahres 2009 beginnen, generell die Regelung
einer maximalen 24-monatigen Kug-Regelbezugsfrist nutzen können. Dies schließt
auch die Fälle ein, in denen bereits vor dem 1. Januar 2009 Kurzarbeitergeld
bezogen wurde. Zu beachten ist dabei jedoch, dass wegen des "durchgängigen einen
Leistungsfalles" die bisherige Bezugsdauer auf die maximale Bezugsfrist von 24
Monaten angerechnet wird.
Bei dringenden betrieblichen Erfordernissen im Sinne des § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz, die einer Weiterbeschäftigung von Leiharbeitnehmern entgegenstehen, kann unter bestimmten Umständen Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Nähere Erläuterungen enthält die E-Mail-Info Kurzarbeitergeld vom 5. November 2008
Mit dem von Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelten Kurzarbeitergeld-Rechner können Arbeitnehmer auf einfache und schnelle Weise das zu erwartende Arbeitsentgelt (Nettolohn) bei Kurzarbeit individuell ermitteln.
Kurzarbeitergeld ganz konkret
–
Rechenbeispiele für Unternehmen aus der Praxis (
PDF,
1265 KB)
Kurzarbeit nutzen für Gesundheitsprävention und betrieblichen Gesundheitsschutz
Die durch Kurzarbeit frei werdenden Zeitkapazitäten der
Arbeitnehmer können auch für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsprävention oder
des betrieblichen Gesundheitsschutzes aktiv genutzt werden, um hierdurch die
Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren
Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Hinweisblatt "Kurzarbeit nutzen für Gesundheitsprävention und betrieblichen
Gesundheitsschutz" (
PDF,
41 KB) .
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_27794/ze…beitergeld.html
iAd-System 1.1.3, entwickelt von Nerd Almighty