1. Nebenverdienst
Nebenverdienst ist eine Beschäftigungsmöglichkeit, die flexibel, steuer- und abgabenfrei gestaltet werden kann. Entscheidendes Kriterium ist die Zeitgrenze der geringfügigen Beschäftigung unter 15 Wochenstunden bis maximal 400,00 EURO. Der Arbeitnehmer muss diesen Nebenverdienst rechtzeitig bei seiner zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen, und Sie als Arbeitgeber bestätigen dies durch die Bescheinigung über Nebeneinkommen.
2. Mini-Job
Kleine Jobs im Haushalt sind Minijobs. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie: Putzhilfe, Gartenarbeit oder Einkaufshilfe: mit dem Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale können Sie jeden Minijob ganz einfach unter
www.minijob-zentrale.de anmelden. In wenigen Minuten ist Ihre Haushaltshilfe ein Minijobber und damit automatisch zur Unfallversicherung angemeldet.
3. Midi-Job: Beschäftigung im Gleitzonenbereich
Midijobs sind Jobs ab 400,01 Euro - 800 Euro. Die Arbeitnehmer sind in der Kranken- Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Berechnung der Beiträge finden Sie unter
www.arbeitsagentur.de . Für die Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit weiteren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben.
4. Teilzeit
Klassische Teilzeit
Die tägliche Arbeitszeit ist grundätzlich reduziert, beträgt aber mehr als 15 Stunden und ist sozialversicherungspflichtig. Beispiel: Fünf Tage à vier Stunden am Vormittag. Diese Regelmäßigkeit kann sowohl für Arbeitnehmer als auch für Sie als Arbeitgeber Vorteile haben, denn es macht die interen Arbeitsabläufe gut planbar, aber auch die Kinderbetreuung kann besser abgestimmt werden.
Variable Teilzeit
Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf zwei bis sechs Tage verteilt. Dabei kann auch die tägliche, wöchentliche oder monatliche Stundenanzahlvariieren. Beispiel: Zwei Tage ganztags, ein Tag halbtags
Bei Interesse wenden Sie sich an Ihre/n Ansprechpartner/in im Arbeitgeber-Service oder kontaktieren Sie uns unter: 01801 66 44 66* * 3,9 Ct./ Min aus dem Festnetz; Handytarife können abweichen