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Dienstag, 13. Oktober 2009, 18:18

Informationen zum Widerrufsrecht

Widerrufsrecht: Deutschen Online-Händlern droht neue Abmahnwelle

Nach Einschätzung von IHK-Jurist Bartholomäus Steiner könnten zahlreichen deutschen Online-Händlern eine neue Abmahnwelle und weitere finanzielle Risiken aufgrund eines Urteils des EuGHs drohen.

Laut Steiner hatte sich das Gericht mit der Frage beschäftigt: Verträgt sich der im deutschen Recht vorgesehene Anspruch eines Online-Unternehmers auf „Nutzungsersatz“ mit EU-Recht? Anlass war ein Kunde, der ein Laptop acht Monate lang benutzte, ehe er den Kauf widerrief.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen griff in diesem Fall nicht, da der Unternehmer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ins Internet gestellt hatte. Das Gericht in Brüssel befand jedoch, dass dem betroffenen Unternehmer keine „Benutzungsgebühr“ für das Laptop zusteht. Die Richter pochten auf die EU-Fernabsatzrichtlinie, wonach Kunden beim Widerrufsrecht kein finanzieller Schaden entstehen darf.

Nach Einschätzung Steiners kippte der EuGH damit möglicherweise indirekt auch die zweite deutsche Regelung bezüglich Wertersatz: Demnach dürfen Online-Shops Geld von Kunden verlangen, wenn die zurückgegebene Produkte deutliche Gebrauchsspuren tragen. „Auch diese Regelung könnte in Brüssel möglicherweise keinen Bestand haben“, meint Steiner.

Seiner Meinung nach lädt die EuGH-Rechtsprechung Kunden zum Missbrauch des Widerrufsrechts geradezu ein. Als zweite Konsequenz stünden nun Onlineshops vor der Frage, ob sie ihre Widerrufsbelehrungen aktualisieren, um nicht in die nächste Abmahnwelle zu laufen.

Ansprechpartner:
Bartholomäus Steiner mailto: Steiner(at)muenchen.ihk.de Tel: +49 89 5116 318

Mittelstands Anzeiger






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