TMG (Telemediengesetz)
Ein nicht ordnungsgemäßes Impressum ist jetzt auch wieder wegen jeder Kleinigkeit abmahnfähig. So entschied das OLG Hamm am 02.04.2009 im Beschluss Az. 4 U 213/08, dass ein Verstoß gegen die im TMG geforderten Angaben generell keine Bagatelle sind.
Es war auch bisher schon fraglich, ob das Weglassen von Registergericht und Handelsregisternummer eine Kleinigkeit ist.
Zitat "Unabhängig von dieser eindeutigen europarechtlichen Vorgabe ist es auch gerade Zweck der Anbieterkennzeichnung, darauf hinzuwirken, dass gewisse Standards bei der Angabe von dem Verbraucherschutz dienenden Informationen gebildet und eingehalten werden. Auch im Hinblick darauf liegt auch nach dem neuen UWG immer schon dann ein nicht nur unwesentlicher Verstoß vor, wenn solche Pflichtangaben wie hier völlig unterbleiben."
Das Weglassen der Umsatzsteueridentifikationsnummer wurde bisher eher als Bagatellverstoß behandelt und war somit nicht abmahnfähig. Jetzt aber wurde klar auf die UGP-RL (Europäische Richtlinie) und das neue UWG (in der die Richtlinie umgesetzt wurde) verwiesen, nach dem es keine Bagatellverstöße mehr gibt.
Links
http://www.aufrecht.de/urteile/wettbewer…-4-u-21308.html
http://www.wettbewerbsrecht-kanzlei.de/d…mabmahnbar.html
Die im TMG verlangten allgemeinen Informationspflichten finden Sie unter
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html .
Oder Sie gehen auf unseren Impressumsgenerator
http://www.certiorina.de/ und lassen sich ein Impressum "backen".
Quelle:
http://abmahnwelle.de